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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2020 - L 12 R 165/17   

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https://dejure.org/2020,51007
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2020 - L 12 R 165/17 (https://dejure.org/2020,51007)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.01.2020 - L 12 R 165/17 (https://dejure.org/2020,51007)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - L 12 R 165/17 (https://dejure.org/2020,51007)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2018 - L 12 BA 37/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2020 - L 12 R 165/17
    Diese Kostenprivilegierung wirkt(e) sich nach Verbindung der Verfahren bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf das gesamte Klage- und Berufungsverfahren aus (vgl. hierzu u.a. Beschluss des Senats vom 8.1.2019 - L 12 BA 37/18 B).
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2020 - L 12 R 165/17
    Die hierfür vom BSG entwickelten Abgrenzungsmaßstäbe (vgl. zuletzt erneut eingehend im Urteil vom 19.9.2019 - B 12 R 25/18 R) gelten grundsätzlich auch für Geschäftsführer einer GmbH.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2016 - L 5 R 50/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2020 - L 12 R 165/17
    Ergänzend hat sie auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 23.11.2016 - L 5 R 50/16 - hingewiesen, in der für einen Minderheitengesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ebenfalls keine Sozialversicherungspflicht angenommen worden sei.
  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2020 - L 12 R 165/17
    Insbesondere war die Beklagte berechtigt (funktionell zuständig), im Rahmen ihrer Betriebsprüfung bei der Klägerin (§ 28p SGB IV) das Bestehen von Versicherungspflicht aufgrund abhängiger Beschäftigung auch gegenüber dem Kläger (und der Beigeladenen zu 1) festzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R).
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